
Energetische Sanierungsmaßnahmen: Vorteile, Kosten und Fördermittel
Während es bei der Instandhaltung vorrangig darum geht, den baulichen Zustand eines Gebäudes zu erhalten oder zu verbessern, liegt der Fokus bei der energetischen Sanierung auf der Reduzierung des Energiebedarfs.
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen, die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Immobilie darstellen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wichtig ist aber: Für signifikante Einsparpotenziale muss nicht immer die Heizung getauscht werden. Auch gezielte Einzelmaßnahmen können deutliche Effekte erzielen.
Was sind energetische Sanierungsmaßnahmen?
Viele Bestandsgebäude stammen noch aus Zeiten, in denen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit kaum eine Rolle spielten. Entsprechend hoch ist der Energiebedarf, um die Räume im Haus zu beheizen. Energetische Maßnahmen umfassen alle Sanierungsarbeiten, die auf eine Verbesserung der Energieeffizienz abzielen, um genau diesen Energiebedarf möglichst zu reduzieren.
Zu den häufigsten Maßnahmen zählen:
Wärmedämmung
- Dämmung von Fassade, Dachgeschossdecke und Keller, um Wärmeverluste zu verringern
- Vermeidung von Wärmebrücken (z. B. an Rolladenkästen)
Fenster und Türen optimieren
- Austausch alter Fenster gegen solche mit Zwei- oder Dreifachverglasung mit gedämmten Rahmen
- Luftdichte Dichtungen an Fenstern und Türen
Effiziente Heizsysteme
- Austausch alter Heizungen (v.a. Gas- und Ölheizungen mit schlechten Effizienzwerten, denn sie sorgen für zunehmend hohe CO₂-Abgaben)
- Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solartherme oder Wärmepumpe)
- Optimierte Heizungssteuerung (z. B. durch smarte Thermostate)

Vorteile: So profitieren Sie von einer nachhaltigen Modernisierung
Schon einzelne der genannten Maßnahmen können einen signifikanten Unterschied machen und Ihnen langfristig dabei helfen, Kosten einzusparen, im Sinne der Umwelt zu handeln und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Mit einer strukturierten und von Fachexpert:innen geplanten energetischen Sanierungen profitieren Sie unter anderem von …
- langfristig geringeren Betriebskosten,
- Einsparungen der jährlich steigenden CO2-Abgabe,
- einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie,
- mehr Komfort für Nutzer:innen der Räumlichkeiten,
- verbesserte Konditionen bei der Vermietung Ihrer Immobilie,
- der Möglichkeit von Zuschüssen, Förderungen und steuerlicher Absetzbarkeit.
Wie erkenne ich, ob eine Umsetzung sinnvoll ist?
Eine energetische Sanierung oder Teilsanierung ist grundsätzlich eine sinnvolle Möglichkeit, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Gebäudes zu verbessern. Es empfiehlt sich, von Fachpersonen, wie Energieexpert:innen, prüfen zu lassen, wie viel Potenzial im Hinblick auf Energieeinsparungen in Ihrer Immobilie steckt.
Deutlicher Handlungsbedarf entsteht, beispielsweise in diesen Fällen:
Bei hohen Energiekosten
Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen dabei, den Energiebedarf signifikant zu senken. Das kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern spart Ihnen langfristig Heizkosten und CO₂-Abgabenkosten ein. Wenn Sie nicht sicher sind, kann eine Energieberatung Aufschluss darüber geben, ob eine Anpassung wirtschaftlich ist.
Bei schlechter Energieeffizienzklasse
Verfügt Ihr Gebäude über eine schlechte Energieeffizienzklasse (E, F, G oder H im Energieausweis), ist es sinnvoll zu handeln. Entsprechende Anpassungen steigern den Immobilienwert.
Wenn ohnehin Modernisierungsmaßnahmen anstehen
Sind bauliche Maßnahmen geplant, sollten Sie diese von vornherein möglichst energieeffizient kalkulieren. Da auch rechtliche Anforderungen immer umfangreicher werden, agieren Sie auf diese Weise zukunftsfähig.
Wenn rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen
Insbesondere Eigentümer:innen von Altbauten, die vor bestimmten Baujahresgrenzen errichtet wurden, sind von der Pflicht zur energetischen Sanierung betroffen. Die aktuellen Richtlinien und Mindestanforderungen werden durch die EU-Gebäuderichtlinie und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert.
In welchen Fällen bin ich von einer Pflicht betroffen?
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Teil der Klimaschutzstrategie in Deutschland und der Europäischen Union. Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Eigentümer:innen müssen aber dennoch auf geltendes Recht achten, besonders beim Eigentümerwechsel.
Ebenso müssen sich Eigentümer:innen von Gebäuden dann auf Sanierungen einstellen, wenn die Energieeffizienz besonders schlecht ist.
Grundsätzlich sind aktuelle Regelungen durch die EU-Gebäuderichtlinie und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Von diesen betroffen und zur energetischen Sanierung verpflichtet sind Sie in diesen Fällen:
Bauliche Veränderungen von mehr als 10 %
Wenn Sie größere Umbaumaßnahmen eines Außenbauteils vornehmen, muss dieses nach der Sanierung energetische Standards erfüllen.
Wechsel der Eigentümer:innen
Nach dem 01.02.2002 gekaufte, geerbte oder geschenkte Bestandsimmobilien müssen innerhalb von zwei Jahren energetische Mindestanforderungen vorweisen.
Heizungsaustausch
Seit dem 01.01.2024 gilt für Neubaugebiete, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 % erneuerbare Energie nutzen müssen. Wärmepumpen könnten in diesem Fall die passende Wahl sein.
Sanierungsmaßnahmen mit den größten Einsparpotenzialen
Von welchen Anpassungen Sie am meisten profitieren, ist stark von individuellen Faktoren abhängig. Die Praxis zeigt aber, dass diese Maßnahmen immer wieder zum Erfolg führen:
- Austausch der Heizsysteme,
- Fassadendämmung,
- Dämmung der obersten Geschossdecke.
Mit welchen Kosten muss ich für die Sanierung rechnen?
Pauschalaussagen lassen sich zu den Kosten für eine energetische Sanierung oder einzelne Maßnahmen nicht treffen. Dafür gibt es zu viele Faktoren, die über Aufwand, benötigtes Material und die Gesamthöhe der Investition bestimmen. Einfluss darauf nehmen beispielsweise regionale Preisunterschiede, Alter und Zustand Ihres Gebäudes, die aktuelle Energieeffizienzklasse und ob es Maßnahmen gibt, die rechtlich verpflichtend umgesetzt werden müssen.
Am besten informieren Sie sich daher vorab bei einem versierten Partner, lassen sich ausführlich beraten und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Förderungen und Zuschüsse für Energetische Sanierungsmaßnahmen
Für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen in Anspruch nehmen. Diese sind auch dann eine Option, wenn Sie lediglich Einzelmaßnahmen umsetzen möchten.
Finanzielle Unterstützung können Sie unter anderem erwarten von:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
- Regionale Förderprogramme der Bundesländer.
Wichtig ist, dass Sie die Zuschüsse vor Beginn der Umsetzung beantragen, sonst können sie nicht genehmigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, eine versierte Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
Steuerliche Entlastungen nach der Umsetzung geltend machen
Laut Paragraph 35c EstG können über drei Jahre verteilt 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen (aber maximal 40.000 € pro Projekt) von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Das gilt allerdings nur für Gebäude, die Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Vermieten Sie Ihre Immobilie, können Sie von dieser Steuervergünstigung leider nicht profitieren. Allerdings können Sie die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen.
Da für die Steuerfähigkeit bestimmte energetische Standards und Voraussetzungen eingehalten werden müssen, sollten Sie das komplexe Thema vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen. Dieser kann Ihnen auch beantworten, ob sich die Absetzbarkeit mit Förderungen und Zuschüssen vereinbaren lässt.
Woher weiß ich, welche Sanierungsmaßnahmen für mich relevant sind?
Ohne explizites Wissen über Ihre Immobilie lassen sich nur theoretische Vermutungen anstellen. Es ist daher immer sinnvoll, eine professionelle Einschätzung vornehmen zu lassen, um potenzielle Maßnahmen identifizieren zu lassen.
Die passenden Anlaufstellen sind:
Energieberatung für Gebäude
Hierbei liegt der Fokus auf technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes. Die Beratung umfasst üblicherweise die Analyse des IST-Zustandes, eine Empfehlung für entsprechende Sanierungsmaßnahmen und zu Fördermitteln umfassen.
Die Energieberatung ist sinnvoll, wenn Sie …
- konkrete Sanierungsmaßnahmen ergreifen möchten,
- einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) benötigen,
- staatliche Förderungen (z. B. KfW, BAFA) beantragen möchten.
- einen Energieausweis erstellen oder erneuern möchten,
- Betriebskosten senken,
- Gesetzliche Vorgaben einhalten (GEG, MEPS)
Geeignet für private Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und kommunale Gebäudebetreibende.
ESG-Beratung für Immobilien
Die ESG-Beratung bietet einen ganzheitlichen Ansatz, der Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (bzw. Eigentümer:innen, Investor:innen oder Verwalter:innen) im Blick hat.
Sie ist die passende Wahl, wenn Sie …
- gesetzliche ESG-Reportingpflicht erfüllen müssen (z. B. CSRD),
- eine ESG-Strategie entwickeln möchten,
- grüne Finanzierungen planen (z. B. Green Bonds, Nachhaltigkeitskredite),
- das Gebäude für Investoren attraktiver machen möchten.
Geeignet für Investor:innen, Unternehmer:innen, institutionelle Eigentümer:innen.
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Über Purpose Green
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Purpose Green ist eines der führenden deutschen Climate-Tech-Unternehmen mit Sitz in Berlin, das den Gebäudesektor mit umfassenden End-to-End-Lösungen für energetische Sanierungen und ESG-geleitetes Asset-Management transformiert. Als einziges Unternehmen in Deutschland bietet Purpose Green für die Immobilienbranche einen ganzheitlichen, modular kombinierbaren Ansatz: Über das eigene Green+ Portal werden intelligente Softwarelösungen mit fachlicher ESG- und Energieberatung sowie operativer Bauleitung vernetzt.
Immobilieneigentümer, Verwalter und institutionelle Fonds erhalten so passgenaue Unterstützung bei der Transformation von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Bürogebäuden – sowohl auf Einzelobjekt- als auch auf Portfolioebene. Auf diese Weise ermöglicht Purpose Green, individuelle Nachhaltigkeitsziele effizient zu erreichen, CO₂-Emissionen signifikant zu senken und Immobilien gleichzeitig im Hinblick auf Werterhalt und nachhaltige Wertsteigerung zukunftssicher aufzustellen.
Gegründet wurde Purpose Green im Jahr 2023 von Okitonga Memba und den Brüdern Lucas und Lennart Christel. Unterstützt von führenden Frühphaseninvestoren wie Speedinvest, Atlantic Labs und Fifth Wall treibt Purpose Green einen nachhaltigen Wandel zur Dekarbonisierung des Immobiliensektors voran.